Berliner Gesellschaft für
Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte

Sie können den Archivalienbestand der BGAEU vor Ort gemäß der Benutzungsordnung benutzen. Es stehen zwei Benutzerarbeitsplätze zur Verfügung.

Archiv
der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte

Bestandsübersicht

Rubrum Bestandsbezeichnung / Findbuchtitel
   

BGAEU-ADE

Verhandlungen der BGAEU mit staatlichen und städtischen Institutionen 1869 – 1950

BGAEU-ADE-II

Verhandlungen der BGAEU mit staatlichen und städtischen Institutionen seit 1950
[aus archiv- und datenschutzrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung dieses Findbuchs derzeit nicht möglich]

BGAEU-ADI

Administration und Verwaltung der BGAEU 1869 – 1950

BGAEU-ADI-II

Administration und Verwaltung der BGAEU seit 1950 [aus archiv- und datenschutz-rechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung dieses Findbuchs derzeit nicht möglich]

BGAEU-ASB

Archiv und Stiftung Arthur Baessler 1909 – 1945

BGAEU-AUT

Sammlung der Autographe 1869 – 1950

BGAEU-BIB

Bibliothek der BGAEU 1869 – 1950

BGAEU-EH

Ethnologisches Hilfskomitee

BGAEU-FI

Finanz- und Rechnungswesen der BGAEU 1869 – 1950

BGAEU-FI-II

Finanz- und Rechnungswesen der BGAEU seit 1950 [aus archiv- und datenschutzrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung dieses Findbuchs derzeit nicht möglich]

BGAEU-FS

Sammlung der Fotografien 1869 – 1950 [dieser Bestand wird gegenwärtig verzeichnet und die zugehörigen Findbücher nach ihrer Fertigstellung hier veröffentlicht]

BGAEU-FS-II

Sammlung der Fotografien seit 1950 [das Findbuch zu diesem Bestand existiert noch nicht]

BGAEU-FSK

Korrespondenz zur Sammlung der Fotografien 1869 – 1950

BGAEU-GES

Gesellschaften, Vereine und sonstige Körperschaften 1869 – 1950

BGAEU-GES-II

Gesellschaften, Vereine und sonstige Körperschaften seit 1950

BGAEU-KP

Sammlung der Karten, Pläne und Zeichnungen 1869 – 1950

BGAEU-MIT

Korrespondenz mit den Mitgliedern der BGAEU 1869 – 1950

BGAEU-MIT-II

Korrespondenz mit den Mitgliedern der BGAEU seit 1950 [das Findbuch zu diesem Bestand existiert noch nicht]

BGAEU-MKa

Verzeichnis der Mitglieder der BGAEU 1869 – 1945

BGAEU-MUS

Museen und Sammlungen 1869 – 1950

BGAEU-MUS-II

Museen und Sammlungen seit 1950

BGAEU-NG-I

Teilnachlass I von Prof. Dr. med. habil. et rer. nat. Hans Grimm (1910 – 1995), Teilnachlass erworben 1998

BGAEU-NG-II

Teilnachlass II von Prof. Dr. med. habil. et rer. nat. Hans Grimm (1910 – 1995), Teilnachlass erworben 2005

BGAEU-NM

Teilnachlass Prof. Dr. Alfred Maaß (1863 – 1946)

BGAEU-NSRV

Teilnachlass und Sammlung von Prof. Dr. med. habil. Rudolf Virchow (1821 – 1902), Teilnachlass erworben 1905

BGAEU-PK

Protokolle 1869 – 1950

BGAEU-PK-II

Protokolle seit 1950 [aus archiv- und datenschutzrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung dieses Findbuchs derzeit nicht möglich]

BGAEU-PR

Sammlung der Presseausschnitte 1869 – 1950

BGAEU-PR-II

Sammlung der Presseausschnitte seit 1950

BGAEU-PUB

Publikationen der BGAEU 1869 – 1950

BGAEU-PUB-II

Publikationen der BGAEU seit 1950

BGAEU-RVS

Rudolf-Virchow-Stiftung der BGAEU

BGAEU-SIT

Schriftgut zu den ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen der BGAEU 1869 – 1950

BGAEU-SIT-II

Schriftgut zu den ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen der BGAEU seit 1950
[aus archiv- und datenschutzrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung dieses Findbuchs derzeit nicht möglich]

BGAEU-ST

Stiftungen und Spenden 1869 – 1950 (ohne Rudolf-Virchow-Stiftung)

BGAEU-UR

Ehren- und Mitgliedsurkunden

BGAEU-VER

Veranstaltungen der BGAEU 1869 – 1950

BGAEU-VER-II

Veranstaltungen der BGAEU seit 1950

BGAEU-WF

Wissenschaftliche Korrespondenz 1869 – 1950

BGAEU-WF-II

Wissenschaftliche Korrespondenz seit 1950


Benutzung vor Ort

Der gesamte Archivalienbestand der BGAEU ist vollständig per Einzelblattverzeichnung im lokalen Datenbanksystem AUGIAS-Archiv 7.2 sowie über die daraus generierten gebundenen Findbücher erschlossen, deren Inhalte weitgehend auch auf dieser Website hinterlegt sind. Durch die hohe Verzeichnungstiefe der Dokumente bei gleichzeitiger konsequenter Indizierung der Datensätze erbringt die sachorientierte Recherche in der Regel sofort präzise Suchergebnisse.

Sie können den Archivalienbestand der BGAEU vor Ort gemäß der Benutzungsordnung benutzen. Es stehen zwei Benutzerarbeitsplätze zur Verfügung.

Bevor Sie mit uns einen Besuchstermin vereinbaren, bitten wir Sie, die Online-Recherchemöglichkeiten in den Findbüchern unseres Archivs zu nutzen und uns vor Ihrem Besuch nach Möglichkeit die Signaturen derjenigen Archivalien mitzuteilen, die Sie einsehen möchten. Andernfalls teilen Sie uns bitte Ihre Fragestellung mit, einschließlich der damit verbundenen Personen, Orte, Zeitpunkte und sonstigen sachdienlichen Hinweise.

Da das Archiv ausschließlich durch ehrenamtliche Mitarbeiter betreut wird, bitten wir Sie, einige Tage vor Ihrem Besuch telefonisch oder per E-Mail mit uns in Kontakt zu treten, damit ein Termin für Ihren Archivbesuch vereinbart werden kann. Teilen Sie uns bei dieser Gelegenheit Thema, Zweck und ggf. den Auftraggeber Ihrer Recherchen mit. Bitte beachten Sie, dass wir unangemeldeten Archivbenutzern keine Archivalien vorlegen können.

Die Anfertigung von Reprographien einzelner Archivalien ist grundsätzlich möglich, aber kostenpflichtig. Bitte sprechen Sie Ihre diesbezüglichen Wünsche mit unserem Archivar ab.

Veröffentlichungen unter Verwendung von Archivalien aus dem Archiv der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte dürfen nur nach erteilter schriftlicher Genehmigung hierzu erfolgen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang unsere Zitierempfehlungen.

Archivauskunft

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, unser Archiv selbst aufzusuchen, können Sie eine Archivauskunft beantragen. Wir führen dann die entsprechenden Recherchen für Sie durch. Bei einem Aufwand von bis zu 60 Minuten bleibt dies für Sie kostenfrei, danach fallen Kosten gemäß unserer Entgeltübersicht an. In letzterem Fall erhalten Sie zunächst einen Zwischenbescheid mit Hinweis auf den voraussichtlichen Aufwand.

Bitte vergessen Sie nicht, bei der Beantragung einer Archivauskunft uns Thema, Zweck und ggf. Ihren Auftraggeber mitzuteilen.

Eventuell werden Sie im weiteren Verfahren aus rechtlichen Gründen gebeten, einen förmlichen Benutzungsantrag auszufüllen, zu unterschreiben und zurückzusenden. Mit dem Benutzungsantrag verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Bestimmungen der Benutzungsordnung.

Benutzungsordnung

§ 1 Benutzungsberechtigte

Berechtigt, das Archiv der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte (nachfolgend Archiv der BGAEU genannt) zu benutzen, sind Personen über 18 Jahre, die einen bestimmten wissenschaftlichen Forschungszweck nachweisen können und Gewähr für die Einhaltung der Benutzungsordnung bieten.
Erfolgt die Forschung im Auftrag einer Institution oder dient sie der Anfertigung einer Dissertation, Magister- oder sonstigen Abschlussarbeit zur Erlangung eines akademischen Grades oder einer Zulassung, so ist eine Bestätigung des Auftraggebers bzw. betreuenden Dozenten beizubringen.

Personen, deren Vorhaben nicht der wissenschaftlichen Forschung dienen, haben keinen Anspruch auf Benutzung des Archivs. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die verlangten Arbeitsunterlagen in öffentlichen Bibliotheken zur Verfügung stehen.

§ 2 Ausweispflicht

Personen, die den Mitarbeitern des Archivs der BGAEU nicht persönlich bekannt sind, haben vor Beginn der Archivbenutzung ihren amtlichen Personalausweis vorzulegen.
§ 3 Benutzungsantrag und Archivalienbestellung
Anträge auf Benutzung des Archivs der BGAEU sind schriftlich durch Ausfüllen des Formblattes Benutzungsantrag zu stellen. Reprographiebestellungen sind ebenfalls ausschließlich schriftlich vorzunehmen.
Benutzungsantrag bzw. Reprographiebestellung müssen vor allem genaue Angaben über Thema und Zweck des Vorhabens enthalten. Allgemein gehaltene Gesuche um Einsichtnahme in ganze Sachgruppen des Archivs sowie entsprechende allgemeine Bestellungen können keine Berücksichtigung finden.

Mit Unterzeichnung des Benutzungsantrages oder des Bestellformulars für Reproduktionen bestätigt der Unterzeichnende/Auftraggeber die Kenntnis der Benutzungsordnung und der Entgeltübersicht und erkennt deren Bedingungen an.

§ 4 Vorlage von Archivalien

Die Benutzung der Archivalien findet durch persönliche Einsichtnahme im Benutzerraum statt. Eine auswärtige Entleihe ist nicht vorgesehen.
Ein Anspruch auf Vorlage der bestellten Archivalien besteht nicht. Die Vorlage von Archivalien kann verweigert oder an besondere Bedingungen geknüpft werden:
a) aus Gründen der Wahrung von bestehenden Urheber- und Persönlichkeitsrechten,
b) bei bereits publizierten Archivalien, wenn der Forschungszweck durch Einsicht in die Publikation erreicht werden kann,
c) in Sonderfällen, in denen das Archiv selbst durch besondere Regelungen gebunden ist,
d) wenn die Archivalien wegen ihres Erhaltungszustandes durch die Benutzung gefährdet werden könnten.

§ 5 Umgang mit den Archivbeständen

Der Archivbenutzer ist im Umgang mit Archivalien und Büchern zu größtmöglicher Sorgfalt verpflichtet und haftet für jegliches Verschulden. Notizen und Unterstreichungen dürfen in den Büchern und Archivalien nicht angebracht werden.
Überbekleidung, Taschen, Rucksäcke, Mappen etc. sind vor Betreten des Benutzerraums in den dafür vorgesehenen, abschließbaren Garderobenschränken in Verwahrung zu geben.

§ 6 Verstöße gegen die Benutzungsordnung

Verschleierung des tatsächlichen oder nicht gestattete Ausweitung des genehmigten Forschungs- oder Publikationszwecks, schuldhafte Beschädigung oder Vermischung von Archivalien sowie erhebliche Verletzungen der Benutzungsbestimmungen, vor allem die erfolgte oder versuchte Entfernung von Archivalien, Archivbehelfen, Büchern usw. aus dem Benutzerzimmer oder dem Archivaliendepot ziehen den zeitweiligen oder dauernden Ausschluss der Archivbenutzung nach sich.

§ 7 Mitwirkung des Archivpersonals

Im Zusammenhang mit Anfragen und Recherchen wirkt das Archivpersonal durch Ermittlung und Vorlage von Archivalien, Büchern oder Bildmaterialien mit. Schriftliche Auskünfte in Forschungsanliegen beschränken sich im allgemeinen auf Mitteilungen über vorhandene Archivalien, Druckwerke oder Bilder. Weitergehende Auskünfte zu erteilen, liegt im Ermessen des Archivpersonals.

§ 8 Reprographien

Reprographien werden nur von Mitarbeitern des Archivs der BGAEU hergestellt. Vorlagen und Anzahl der gewünschten Kopie sind vorher anzugeben. Bei schlechtem Erhaltungszustand einzelner Dokumente müssen u. U. Reprographieersuchen abgelehnt werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Archivpersonal. Die Kosten richten sich nach der geltenden Entgeltliste. Die Reprographien dürfen gemäß § 53, Absatz 6 UrhG weder verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

§9 Bildreproduktionen und Fotoaufnahmen

Bildreproduktionen werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers hergestellt. Die Kosten richten sich nach der Entgeltliste und sind grundsätzlich im voraus zu überweisen. Eine Herstellung und Übersendung gegen Rechnung erfolgt nur, wenn der Auftraggeber eine Person oder eine Institution ist, mit der aufgrund dauernder und entgegenkommender Zusammenarbeit ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.

Zur Veröffentlichung vorgesehene Fotoaufnahmen werden grundsätzlich vom Vertragsfotografen der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte oder von dafür qualifiziertem Archivpersonal hergestellt. Ausnahmen sind nur gegen ein besonderes Entgelt zulässig. In diesem Fall ist dem Archiv der BGAEU innerhalb von vier Wochen nach der Herstellung je ein Duplikat der Digitalisate, Negative oder Diapositive kostenlos und unter Übertragung aller Rechte, insbesondere des ausschließlichen Nutzungsrechts, zur Verfügung zu stellen.

Das Fotografieren und Filmen im Benutzerraum oder Archivaliendepot ist grundsätzlich genehmigungs- und entgeltpflichtig.

§ 10 Bildveröffentlichungen

Mit der Überlassung und Übersendung von Bildreproduktionen oder der Erteilung einer Fotoerlaubnis ist die Genehmigung zur Veröffentlichung verbunden. Die Genehmigung gilt nur für einmalige Veröffentlichung und beschränkt sich auf das im Benutzungsantrag genannte Print- oder Filmerzeugnis (einfaches Nutzungsrecht).
Die Veröffentlichungsgenehmigung erstreckt sich jedoch nicht auf urheberrechtliche Ansprüche Dritter, soweit solche bestehen und / oder geltend gemacht werden. Das Archiv der BGAEU ist bei Veröffentlichung von Bildmaterial aus seinen Beständen ggf. von solchen Ansprüchen freizustellen. Die Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen obliegt mithin dem Auftraggeber / Antragsteller.

Schließt der Benutzer mit einem Dritten (Verlag etc.) einen Vertrag über Bildveröffentlichungen ab, so muss dieser wegen der erforderlichen Genehmigung nochmals mit der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte in Verbindung treten.

Die Nutzungs-, Verwaltungs- und Bereitstellungsentgelte richten sich nach der geltenden Entgeltliste. Die Höhe dieser Entgelte bemisst sich nach der Auflage (Printerzeugnisse) bzw. der Verbreitung (Film- und Fernsehproduktionen) und umfasst eine Nutzungsentschädigung für Archivmaterial bzw. ein Bereitstellungsentgelt für Vorhaltung, Pflege und Verwaltung des Archivs der BGAEU sowie die vom Archiv der BGAEU erbrachte Dienstleistung, nicht jedoch die Abgeltung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche gem. UrhG.

Die Nutzung von Bildern mittels elektronischer Medien und digitaler Bildspeicher bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte. Ausgenommen hiervon sind nur die im Archiv der BGAEU erworbenen Digitalisate unter Abgeltung der in der Entgeltliste genannten Veröffentlichungsgebühren für Publikationen im Internet oder anderen informationstechnischen Netzwerken.

Die in den Dateien gespeicherten Bildinformationen, insbesondere der Bildnachweis samt URL dürfen weder manipuliert noch entfernt werden. Jede Veränderung des Bildes (Farbe, Ausschnitt, Proportionen usw.) bedarf der vorherigen Vereinbarung.

Genehmigungen zur Publikation im Internet und in anderen informationstechnischen Netzwerken werden pro Jahr erteilt und müssen im Falle einer Verlängerung vor Ablauf der Frist vom Nutzer erneut schriftlich beantragt werden.

§ 11 Textveröffentlichungen

Bei allen Textveröffentlichungen sind die Bestimmungen des Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechtes zu beachten.

§ 12 Quellenangaben

Bei jeder Veröffentlichung von Archivalienreproduktionen ist das Archiv der BGAEU als Quelle gemäß den gültigen Zitierhinweisen anzugeben.
Von jeder Veröffentlichung, die auf der Archivbenutzung beruht oder bei der Reproduktionen von Archivalien aus dem Archiv der BGAEU verwendet worden sind, ist nach Erscheinen unaufgefordert ein Belegexemplar abzuliefern. Dies gilt insbesondere auch für Arbeiten zur Erlangung eines akademischen Grades, wie etwa Dissertationen, Magister- oder Bachelorarbeiten.

Von Filmen, die ganz oder zum erheblichen Teil im Archiv bzw. unter Auswertung von Archivgut gedreht worden sind, ist dem Archiv eine Kopie auf einem allgemeingebräuchlichen Datenträger zu übersenden. Die Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte ist im Abspann zu nennen.

§ 13 Ausleihe von Archivalien

Archivalien und Druckschriften werden grundsätzlich nicht außer Haus entliehen.
Ausnahmen sind nur bei Druckschriften und nur dann statthaft, wenn der Antrag von Personen oder Institutionen gestellt wird, mit denen aufgrund dauernder und entgegenkommender Zusammenarbeit ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.

Die Leihfrist soll vier Wochen nicht überschreiten. Sie kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden.

§ 14 Leihgaben für Ausstellungen

Handschriften und andere besonders schutzwürdige Archivalien können für Ausstellungen u.ä. nur in Ausnahmefällen als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden. Dazu ist beim Vorstand der BGAEU eine Genehmigung zu beantragen. Außerdem ist eine angemessene Versicherung abzuschließen. Fachmännische Betreuung, sichere Aufbewahrung, zuverlässige Aufsicht und einwandfreie Rücksendung müssen gewährleistet sein.

§ 15 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt ab sofort in Kraft.

§ 16 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg.

Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte
- Der Vorstand -

Benutzungsantrag

Unser Formular "Benutzungsantrag" wird Ihnen bei Ihrem ersten Besuch im Archiv vorgelegt. Sie können es alternativ auch hier online abrufen.

Zitierempfehlungen

Wenn Sie unsere Archivalien in wissenschaftlichen Arbeiten zitieren oder in Veröffentlichungen jeglicher Art nutzen möchten, bitten wir Sie um Beachtung der nachfolgenden Zitierhinweise.

Ein korrektes Quellenzitat umfasst stets den Aufbewahrungsort (Name der Institution) und die komplette Signatur der Archivalie, auf die Bezug genommen wird. Die Signatur einer einzelnen Archivalie besteht in der Regel aus dem Rubrum des Bestandes, der laufenden Nummer innerhalb des Bestandes und ggf. einer Seiten- oder Blattangabe. Die Rubra der Bestände können der Bestandsübersicht entnommen werden. Da die Archivbestände der BGAEU größtenteils pro Blatt bzw. pro Vorgang verzeichnet wurden, ist die Nennung von Verfasser, Adressat und Entstehungsdatum zumeist nicht erforderlich.

Nachfolgend ein Beispiel für ein eindeutiges Quellenzitat (Brief von Rudolf Virchow an den deutschen Generalkonsul in Turkestan, I. Kaufmann, vom 4. Januar 1878 im Bestand der Autographen):

Das Archiv der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte als Aufbewahrungsort ist folgendermaßen abzukürzen: BGAEU, Archiv.

Das Rubrum des Bestandes "Autographen 1869 – 1950" lautet: BGAEU-AUT. Der Brief Virchows trägt die laufende Nummer 37. Handelt es sich um das zweite Blatt dieses Briefes ergibt sich daraus folgende Signatur der Archivalie: BGAEU-AUT 37, Bl. 2.

Das komplette Quellenzitat für diese Archivalie lautet demzufolge:
BGAEU, Archiv, Sign. BGAEU-AUT 37, Bl. 2.

Entgeltübersicht

Für die Herstellung von analogen und digitalen Reprographien von Aktenstücken und die Erteilung von umfangreicheren Archivauskünften werden Entgelte erhoben. Die Entgelte richten sich nach dem nachfolgenden Kostenverzeichnis.

Für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Archivgut zu wissenschaftlichen Zwecken fallen keine Gebühren an.

Für die Überweisung der Entgelte nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: BGAEU
Bank: Berliner Sparkasse
IBAN: DE04 1005 0000 0191 2617 69
BIC: BELADEBEXXX
Verwendungszweck: Reproauftrag + Ihr Name, Vorname bzw. Ihre Institution

Entgeltübersicht für die Nutzung des Archiv der BGAEU
(Stand Juli 2009)

Dienstleistung Gebühr

 

 

Archivaliennutzung für wissenschaftliche Zwecke

 

 

 

Einsichtnahme in sämtliche Archivalien im Benutzerraum des Archivs der BGAEU keine Kosten
   
analoge Reproduktionen (Xerokopien) bis DIN A4, pro Seite € 0,35
analoge Reproduktionen (Xerokopien) bis DIN A3, pro Seite € 0,50
digitale Reproduktionen per Scanner bis DIN A4, pro Datei € 2,00
digitale Reproduktionen per Scanner bis DIN A3, pro Datei € 5,00
digitale Reproduktionen per Digitalkamera, alle Formate, pro Datei € 2,00

 

 

Datenträger und Datenspeicherung (CD-ROM, DVD-ROM u.ä.), pro Datenträger € 5,00

 

 

Kosten für Ausführung von fotografischen und reprographischen Arbeiten durch Dritte

in voller Höhe

 

 

Erteilung von umfangreichen schriftlichen Auskünften und/ oder Durchführung umfangreicher Recherchen (insges. mehr als 1 Stunde Arbeitsaufwand), je angefangene halbe Stunde

€ 15,00

 

 

Archivaliennutzung in Ausstellungen / Präsentationen

 

 

 

einmalige Ausstellung / Präsentation innerhalb Deutschlands ohne Abdruck in einem Katalog, je Dokument

€ 30,00

einmalige Ausstellung / Präsentation innerhalb Deutschlands einschließlich Abdruck in einer Begleitpublikation, je Dokument

€ 50,00

mehrmalige Ausstellung / Präsentation innerhalb Deutschlands ohne Abdruck in einer Begleitpublikation, je Dokument und Ort zzgl.

€ 25,00

mehrmalige Ausstellung / Präsentation innerhalb Deutschlands einschließlich Abdruck in einer Begleitpublikation, je Dokument und Ort zzgl.

€ 40,00

einmalige Ausstellung / Präsentation außerhalb Deutschlands ohne Abdruck in einer Begleitpublikation, je Dokument

€ 60,00

einmalige Ausstellung / Präsentation außerhalb Deutschlands einschließlich Abdruck in einer Begleitpublikation, je Dokument

€ 100,00

 

 

Archivaliennutzung für kommerzielle und sonstige Zwecke

 

 

 

Bereitstellung von Archivalien im Benutzerraum des Archivs der BGAEU, je Dokument

€ 5,00

 

 

Veröffentlichungshonorare

 

 

Veröffentlichung von Archivalien in Druckwerken, Fernsehsendungen, Filmproduktionen etc. (einfaches Nutzungsrecht), je Dokument 
(50 % Ermäßigung bei nichtkommerzieller Nutzung)

€ 20,00 – 200,00
(je nach Auflage, Sendebereich, Ausstrahlungsdauer, Verbreitung)

 

 

Veröffentlichung von Archivalien in Online-Publikationen im Internet oder anderen informationstechnischen Netzwerken., je Dokument und Jahr (50% Ermäßigung bei nichtkommerzieller Nutzung)

€ 75,00





Kontakt

Das Archiv der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte befindet sich seit 2012 im neu errichteten Archäologischen Zentrum der Staatlichen Museen zu Berlin im Ortsteil Mitte des Bezirks Mitte von Berlin. Im ersten Stock des Kopfbaus dieses Gebäudes gelegen, grenzt es räumlich an das Archiv des Museums für Vor- und Frühgeschichte, Staatliche Museen zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, über das Sie es vor Ort erreichen können.

Kontaktdaten:
Archäologisches Zentrum der Staatlichen Museen zu Berlin
Archiv der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte
c/o Museum für Vor- und Frühgeschichte
Geschwister-Scholl-Straße 6
10117 Berlin
Telefon: ++49(0)30-266425328
E-Mail: kontakt@bgaeu.de
Internet: www.bgaeu.de

Postanschrift:
Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte
Archiv
Geschwister-Scholl-Straße 6
10117 Berlin

Bankverbindung
Kontoinhaber: BGAEU
Bank: Berliner Sparkasse
IBAN: DE04 1005 0000 0191 2617 69
BIC: BELADEBEXXX

Anfahrt

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

U-Bahn/ S-Bahn/ RB/ RE Friedrichstraße (zwischen 4 min und 8 min Fußweg Richtung Bode-Museum),
S-Bahn Oranienburger Straße (7 min Fußweg Richtung Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum),
Tram M1 bis S+U Friedrichstraße (4 min Fußweg Richtung Bode-Museum).
[Zur Fahrplanauskunft des Verkehrverbundes Berlin-Brandenburg http://www.vbb.de]

Anfahrt mit dem Auto:
Von allen Zufahrten des Berliner Rings folgen Sie bitte der Ausschilderung Berlin Zentrum/Mitte. Innerhalb Berlins führt Sie die Ausschilderung Berlin/ Bahnhof Friedrichstraße in unsere Nähe. Kostenpflichtige Parkmöglichkeiten befinden sich in den umliegenden Straßen sowie in den Parkhäusern Behrenstraße/ Westin Grand Hotel und Behrenstraße/ Glinkastraße).
Handicap:

Alle Räume im Archäologischen Zentrum sind barrierefrei zugänglich. Im Gebäude befindet sich ein geräumiger Aufzug, der ebenerdig zu erreichen ist. Gern beraten und unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung Ihres Besuchs in unserem Archiv.

Ehrenamtliches Engagement

Die Leistungen unseres Archives - von der Bestandserschließung bis zur Benutzerbetreuung - werden weitgehend durch ehrenamtliche Mitarbeiter ermöglicht. Ihr ehrenamtliches Engagement in unserem Archiv ist willkommen. Bitte nehmen Sie bei Interesse mit uns Kontakt auf.